Kategorie: Waffen- und Sprengstoffrecht
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Waffenrecht 01: Aufbewahrung – Waffen
Zu diesem Thema gibt es reichlich Merkblätter von diversen Anbietern. Die für Stelle zuständige Waffenbehörde, der Landkreis Harburg, hat das nachstehende Merkblatt heraus gegeben: Views: 1.559
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Waffenrecht 02: Aufbewahrung – Munition
Wieviel Munition darf man zu hause aufbewahren und wie muss sie gelagert werden? Die Aufbewahrung von Waffen oder Munition regelt § 36 Waffengesetz (WaffG) Views: 2.430
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Waffenrecht 03: Aufbewahrung – Waffenschränke und Verankerung
Muss ein Waffenschrank verankert werden? Ja und nein. Nach Waffengesetz: Nein, aber es dient dem Diebstahlschutz und ist daher sehr zu empfehlen und bei kleinen, leichten Waffenschränken obligatorisch. Views: 8.818
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Waffenrecht 04: Aufbewahrung – Waffenschrankschlüssel
Lt. einem Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 30.08.2023 sind Schlüssel zu einem Waffenschrank in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht. Views: 885
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Waffenrecht 05: Aufbewahrung – Besuch
Auch, wenn ein WBK-Inhaber alleine in der eigenen Wohnung ist, muss eine unmittelbare, tatsächliche Kontrolle über Waffen gewährleistet sein, soweit sie (z.B. zur Reinigung) nicht im zugelassenen Tresor aufbewahrt werden. Klingelt es also an der Tür, während die Waffe (aus welchen Gründen auch immer) nicht ordnungsgemäß aufbewahrt wird, sollte diese zunächst ordnungsgemäß eingeschlossen werden, bevor…
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Waffenrecht 06: Transport von Waffen
Vorab: Gem. § 2 Abs. 1 WaffG ist „der Umgang mit Waffen oder Munition“ … „nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.“ Jugendliche dürfen daher grundsätzlich keine Waffen transportieren. Der Transport von Waffen ist eine Unterart des Führens von Waffen. Views: 19.998
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Waffenrecht 07: Transport von Munition
Auch beim Transport von Munition ist einiges zu beachten. Views: 13.128
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Waffenrecht 08: Transport von Schreckschuss- und Luftdruckwaffen
Für den Transport von zugelassenen Schreckschuss- und Luftdruckwaffen gilt: Sie dürfen (ohne Bedürfnis) nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit transportiert werden. Views: 13.865
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Waffenrecht 09: Schießen mit Schreckschusswaffen
Das Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen (PTB-Waffen) ist lediglich auf dem eigenen Grundstück oder mit Zustimmung des jeweiligen Grundeigentümers erlaubnisfrei, wenn das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann. Dies gilt auch für Silvester. Views: 328
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Waffenrecht 10: Waffenbesitzkarte
Was ist eine Waffenbesitzkarte (WBK)? Die Waffenbesitzkarte (WBK) berechtigt Sportschützen, Jäger oder Sammler zum Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen und ggf. Munition. Views: 1.674
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Waffenrecht 11: Waffenerwerb (die eigene WBK)
In Deutschland sind die Anforderungen zum Erwerb einer eigenen Waffe sehr streng. Dies wird durch das Waffengesetz (WaffG) geregelt. Das Waffengesetz in Deutschland ist eines der strengsten Waffengesetze der Welt. Die Rechtslage ist jetzt schon sehr komplex und durch immer neue Ideen der Politik im ständigen Fluss. Daher hier nur eine kurze Abhandlung ohne Gewähr…
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Waffenrecht 12: Munitionserwerb
Wer darf welche Munition erwerben? In Diskussionen rund um Munitionserwerb halten sich hartnäckig einige Gerüchte und Behauptungen. Was ist daran? Views: 2.061
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Waffenrecht 13: Aufsichten
Auf unserem Stand erfolgt das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)), u.A. der Sportordnung des DSB. Unser Schützenkorps bestellt zum Schießen auf dem Schießstand Standaufsichten, deren Anordnungen verbindlich sind und unbedingt Folge zu leisten ist. Zuwiederhandlungen können Unfälle und andere ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.…
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Wiederladen 01: Pulverschein
Pulverschein – C.I.P. – Die Munitionsdatenbank Sportschützen und Jäger können ihre Munition ggf. selber laden bzw. „wiederladen“. Views: 480
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Wiederladen 02: Delaborieren von Fabrikmunition
Darf ein Wiederlader mit einer gültigen Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) – „Pulverschein“ defekte Fabrikmunition zum Zwecke der Vernichtung des Nitropulvers delaborieren? Konkretes Beispiel: Eine in einer Munitionsfabrik hergestellte Patrone (Fabrikmunition) hat ein defektes oder fehlerhaft eingebautes Zündhütchen, das nicht zündet und daher die Treibladung in der Hülse nicht entzünden kann. Wie und von…
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Wiederladen 03: Aufbewahrung und Transport von Treibladungspulver
Hierzu gibt es ein sehr schönes Merkblatt aus Bottrop: Views: 94
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Zur Beachtung: Vorsicht bei der Formulierung eines Kaufvertrags von erwerbspflichtigen Waffen
https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/akuelle/09042024_vorsicht_bei_formulierungen_in_kaufvertraegen.html Views: 356
